AGB / FIS Regeln
Vertragsbestandteile sind:
- Diese AGB
- Die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang an den einzelnen Seilbahnzugängen
- Die FIS-Regeln
Die Skipässe sind nicht übertragbar (ausgenommen Punktekarten) und auf Verlangen des Kontrollpersonals vorzuweisen. Nachträglicher Umtausch sowie Verlängerung oder Verschiebung der Geltungsdauer sind nicht möglich. Nicht an den Kassen gekaufte Karten sowie verlorene Karten sind an den Lesern gesperrt. Bei Missbrauch erfolgt Entzug des Skipasses und die Berechnung eines Sondertarifs! Strafanzeige wird vorbehalten. Die einzelnen Leistungen, zu denen Skipässe berechtigen, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das den Skipass verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur das jeweilige Unternehmen verpflichtet. Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen, die bei den jeweiligen Stationen veröffentlicht sind, an. Mit dem Kauf des Skipasses erklärt sich der Kunde einverstanden, dass für Kontrollzwecke digitale Fotoaufnahmen bei den Zutritts-Systemen gespeichert werden.
Mit dem Kauf des Fahrausweises erkennt der Gast unsere Beförderungsbedingungen, die bei jeder Seilbahnanlage veröffentlicht sind, an.
Diese sind verpflichtet die ausgehängten Beförderungsbedingungen, Gesetze und die Pistenregeln/FIS-Regeln einzuhalten sowie Absperrungen und Anordnungen des Liftpersonals zu beachten.
Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgen der Ausschluss von der Beförderung und der entschädigungslose Entzug des Tickets.
Auf Verlangen ist der Skipass dem Seilbahnpersonal bzw. dem Kontrollorgan vorzuweisen und für die Dauer der Kontrolle auszuhändigen. Bei Verweigerung der Dateneinsicht kann der Datenträger für die Wintersaison bei allen Anlagen, innerhalb des gültigen Skipools, gesperrt werden. Werden Gäste in der Kontrollzone ohne oder mit ungültigem Skipass angetroffen, wird Schadenersatz berechnet. Missbräuchlich verwendete Skipässe werden ersatzlos abgenommen. Laut unseren Tarifbestimmungen droht Personen mit falsch verwendeten Skipässen zusätzlich zum Nachkauf der Tageskarte ein Aufwandszuschlag von € 50,- oder eine Verwaltungsstrafe von € 250,-.
Winter-Cards sind an eine bestimmte Person gebunden und können nicht auf andere Personen übertragen oder weiterverkauft werden. Bei Missbrauch erfolgt der Entzug des Skipasses, Anzeige bei Gericht und es wird eine Schadenersatzforderung gestellt. Verwenden Sie bitte daher nur den an Sie persönlich ausgestellten Skipass! Besitzer von Winter-Cards haben die Pflicht, die eigene Winter-Card so zu verwahren, dass andere Personen diese Winter-Card nicht nutzen können. Auf die Bestimmungen betreffend Schul- und Jugendgruppen wird in unseren Preislisten entsprechend hingewiesen. Das Alter ist bei Kindern, Jugendlichen und auch bei Jugendgruppen sowohl beim Skipasskauf als auch bei Liftzugängen mit einem Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen. Die in unserem Skigebiet eingesetzten Kontrolleure und das Seilbahnpersonal sind berechtigt, bei allen Pisten, Lift- und Seilbahnanlagen, allen ihren Funktionen entsprechenden Amtshandlungen nachzukommen. Für Skipässe mit einer Gültigkeit von mehr als 8 Tagen ist ein Lichtbild notwendig. Das Bild wird bei unseren Verkaufsstellen digital erfasst. Liftkarten ohne oder mit ungültigem Lichtbild werden ersatzlos eingezogen und verlieren für den Rest der Wintersaison die Gültigkeit. Die Begründung zum Erhalt eines ermäßigten Skipasses ist auch bei Zugangskontrollen an den Seilbahnstationen auf Verlangen vorzuweisen. Mit dem Kauf des Skipasses verpflichtet sich der Käufer, die geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen zu beachten und einzuhalten.
Der Verkauf von Skipässen bzw. Skipässen mit bestimmter Gültigkeitsdauer kann eingestellt werden, wenn die Sicherheit auf Skipisten wegen Überfüllung nicht mehr gewährleistet ist. Der Skipass ist so zu verwahren, dass auch ein Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist. Die Einbringung einer Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Nicht verfahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.
Dein Ticket ist personengebunden und nicht übertragbar. Umtausch, Verschiebungen oder Verlängerungen der Gültigkeiten sind nicht möglich.
Der Pistenhalter haftet nicht für Schäden, die dem Pistenbenützer durch das Fehlverhalten anderer entstehen. Bei besonderer rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen müssen Sie mit dem Ausschluss der Beförderung rechnen. Wir bemühen uns um deine Sicherheit und bitten dich, die FIS-Regeln zu beachten. Alle Skipisten, mit Ausnahme des Nachtskibetriebs, sind von 17:00 Uhr bis 8:00 Uhr gesperrt! Das Betreten bzw. Befahren dieser Pisten ist auf Grund der Pistenpräparierung mit Seilwinde lebensgefährlich. Bei Missachtung der Sperre erfolgt Anzeige.
Alle Skipässe werden gegen Kaution ausgestellt. Rückgabemöglichkeiten für unbeschädigte Key-Cards und Rückerstattung der Kaution bei den Seilbahnkassen, sowie auf freiwilliger Basis bei Vermietern, in Sportgeschäften und Gastronomie Betrieben.
Kinder unter 1,10 m Körpergröße: Beförderung nur auf dem Schoß eines Erwachsenen. Kinder mit Körpergröße zwischen 1,10 m und 1,25 m: Beförderung mit Sessellift nur in Begleitung (Nebensitz) eines Erwachsenen.
Die Benützung der Parkplätze ist ausschließlich mit einem im Skigebiet gültigen Skipass, der am Tag der Nutzung an einem unserer Leser im Skigebiet registriert wurde, kostenlos. Ausgenommen davon sind Inhaber von Saisonkarten der Personenkategorie Skilehrer, Servitut und Personal. Für diese ist die maximale kostenlose Nutzung mit 20 Tagen beschränkt. Danach ist eine Parkgebühr für die restliche Saison in der Höhe von € 70 zu entrichten.
Nachtparkverbot auf allen Parkplätzen der Bergbahnen von 19:00 bis 8:00 Uhr, gegen Verstoß wird Anzeige erstattet.
Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle ein Referenzfoto des Liftkarteninhabers/der Liftkarteninhaberin beim Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt wird. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit den jenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 48 Stunden nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes, sofern nicht eine missbräuchliche Verwendung der Liftkarte vorliegt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, Liftkarten zu erwerben, welche technisch so konfiguriert sind, dass beim Durchschreiten des Drehkreuzes kein Foto angefertigt wird. In diesen Fällen muss aber mit Stichprobenkontrollen durch das Liftpersonal bzw. Kontrollorganen gerechnet werden. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann der Datenträger gesperrt und die Beförderung verweigert werden. Bei missbräuchlicher Verwendung werden Tickets ersatzlos eingezogen.
Wir bitten um Verständnis, dass Bergekosten im gesicherten Skiraum verrechnet werden. Unser Pisten- und Rettungsdienst überwacht nur markierte und geöffnete Pisten – im freien Gelände bewegt ihr euch auf eigene Gefahr.
Mit dem Skipass SkiLungau und Lungo könnt ihr auch alle Skibusse im Lungau kostenlos benutzen (mit Skiausrüstung). Zu Saisonbeginn und- ende eingeschränkter Bustransfer.
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbstständigen Unternehmern erbracht. Die Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
Die freie Zugänglichkeit des Waldes verlangt besonderes Verantwortungsbewusstsein und verpflichtet zu seinem Schutz. Gemäß Forstgesetz ist das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald und im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten und Skirouten gestattet. Es ist verboten, Forstkulturen unter 3 m Baumhöhe zu betreten sowie Abfälle und Zigaretten wegzuwerfen. Eine Nichtbeachtung hat Anzeigenerstattung nach dem Forstgesetz und den entschädigungslosen Entzug der Skipass-Berechtigung zur Folge. Gesonderte Fahrausweise für FußgängerInnen sind nur gültig für die Beförderung ohne Wintersportausrüstung. FußgängerInnen dürfen Skiabfahrten nicht betreten. Rodeln ist auf Skiabfahrten nicht gestattet.